Drucken

Pfarrgemeinderat (PGR)

 

PGR Logo kleinDieses Symbol ist das Symbol des PGR. Im Zentrum befindet sich der Fisch. Er symbolisiert Jesus Christus und diente den ersten Christen in der Zeit der Verfolgung als Erkennungszeichen. Jesus ist die Mitte der Pfarrgemeinde. Auch die Pfarrgemeinderäte versammeln sich um ihn.

Die sieben roten Flächen stellen als Flammen die Gaben des Heiligen Geistes dar, den Jesus allen verheißen hat, die an ihn glauben. Außerdem erinnern sie an die Sakramente, durch die sich die Kirche aufbaut.

Der PGR unterstützt den Pfarrer mitverantwortlich bei der Leitung der Pfarrgemeinde. Er ist das Beratungs- und Entscheidungsgremium, das mit dem Pfarrer die gesamte Seelsorge der Pfarrgemeinde berät und ein Pastoralkonzept erstellt. Der PGR hält einen umfassenden Blick auf die Pfarrgemeinde und darauf, was getan werden soll, damit die Pfarrgemeinde als Lebensraum des Evangeliums glaubwürdig ist.

Diese Verantwortung für die ganze Pfarrgemeinde kann der PGR nur wahrnehmen, indem er die Lebensumstände der Menschen wahrnimmt und im Licht des Evangeliums deutet. Das tut er als ein im Wesentlichen von der Pfarrbevölkerung gewähltes Gremium.

Organisation des PGR:

  • Vorsitzender - ist der Pfarrer.
  • Stellvertreter/in des Vorsitzenden - er/sie wird aus dem PGR gewählt, führt großteils die PGR-Sitzungen, unterstützt den Pfarrer in vielen Belangen und ist Mitglied des Vorstandes.
  • Schriftführer/in - er/sie wird aus dem PGR gewählt, ist zusammen mit dem Sitzungsleiter für das Protokoll verantwortlich und meist Mitglied des Vorstandes.
  • Vorstand - er unterstützt den Vorsitzenden und bereitet die Sitzungen vor, damit die einzelnen Fachausschüsse die Möglichkeit haben, dem PGR über ihre Tätigkeiten Bericht zu erstatten. Der Vorstand besteht aus Vorsitzenden, Stellvertreter/in des Vorsitzenden, meist dem/der Schriftführer/in und zwei aus dem PGR gewählten Mitgliedern.
  • Fachausschüsse - diese arbeiten zu verschiedenen Fachgebieten, zum Beispiel Liturgie, Ehe und Familie, Öffentlichkeitsarbeit, Erwachsenenbildung, Jugend, Soziales etc. Dabei sind die Grundaufträge besonders zu berücksichtigen.
  • Beschlussfassung - die wesentlichen Tätigkeiten des PGR stützen sich auf einen von ihm gefassten Beschluss. Diese Beschlüsse werden in der Regel von Fachausschüssen vorbereitet bzw. durchgeführt.

 

Der PGR setzt sich zusammen aus ...

  • gewählten Personen (mindestens die Hälfte der Mitglieder)
  • Personen, die kraft ihres Amtes im PGR sind, z.B. Pfarrer, Pastoralassistent, Vertreter der Religionslehrer oder Gliederungen der Katholischen Aktion usw.
  • Personen, die wegen besonderer Kenntnisse oder Aufgaben in den PGR berufen werden

Aktuell sind 11 Gäste und keine Mitglieder online

Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. To find out more about the cookies we use and how to delete them, see our privacy policy.

I accept cookies from this site.

EU Cookie Directive Module Information